KfW-Förderprogramme bergen auch Gefahren

Wer alle möglichen Baufinanzierungenhilfen durchforsten will, findet sich schnell in einem Dschungel wieder. Besser, man kennt alle Risiken.
Vater Staat fördert die Bildung selbstgenutzten Wohneigentums. Das ist grundsätzlich ein guter Ansatz, weil dadurch vor allem junge Menschen, die noch am Beginn ihrer beruflichen Laufbahn stehen, Finanzierungshilfen erhalten. Ausgereicht werden diese über die staatliche Bank Kreditanstalt für Wiederaufbau, kurz KfW. Aber solche KfWDarlehen bergen auch ihre Tücken und man sollte nicht blindlinks Unterschriften bei einer vermittelnden Hausbank leisten, wem die Fallstricke solcher Kredite nicht bewusst sein. Gerade beim KfW-Wohneigentumsprogramm muss der Bauherr seine Immobilie auch wirklich selbst nutzen. Sollte mit dem Haus oder einer Eigentumswohnung eine Vermietungsabsicht verbunden werden, droht nicht nur die Rückforderung der gewährten staatlichen Zuschüsse, sondern außerdem ein Verfahren wegen Kreditbetrugs.
Auch Finanzierungen für Ferienhäuser und -wohnungen, Umschuldungen bestehender Darlehen, die Nachfinanzierungen bereits begonnener oder abgeschlossener Vorhaben oder vermietete oder gewerblich genutzte Flächen fallen nicht unter die Förderkriterien. Ebenso keine Maßnahmen an selbstgenutztem Wohneigentum wie zum Beispiel Wohnraumerweiterungen. Wer hier blauäugig oder gar vorsätzlich handelt, könnte ein böses Erwachen erleben.
Keinesfalls unkompliziert sind auch KfW-Dahrlehen, die für energieeffizientes Bauen gewährt werden. Maßgeblich für eine Kreditvergabe ist dabei der Bau eines so genannten KfW-Effizienzhauses. „KfW-Effizienzhäuser 55, 40 oder 40 Plus“ sind festgelegte technische Standards, die angeben, wie hoch der Jahresprimärenergiebedarf gegenüber einem vergleichbaren Neubau ist. Je kleiner die Zahl, umso höher die Energieeffizienz. Nur müssen diese Standards auch wirklich mit entsprechenden bautechischen Maßnahmen erreicht werden.
Gefördert werden beim energieeffizienten Bauen beim Neubau ausschließlich die Bau- und Baunebenkosten ohne Grundstückskosten sowie die Kosten der Beratung, Planung und Baubegleitung oder beim Kauf eines solchen Gebäudes der Kaufpreis für das Wohngebäude ohne die Grundstückskosten.
Lassen Sie sich – bestenfalls schon in der Planungsphase – aber auf jeden Fall von der jeweiligen Firma, die solche Anlagen bzw. Bauteile installiert, nachweisen, dass diese der vorgeschriebenen Energieeffizienznorm entsprechen. Sollte sich herausstellen, dass der Neubau die Standards nicht erfüllt, kann die KfW auch hier gewährte Hilfen sofort zurückfordern. Im Prinzip kann man dann die verlorenen Ansprüche zwar gegenüber den entsprechenden Unternehmen geltend machen, die diese eingebaut hatten, aber es müsste bei Weigerung der entsprechenden Unternehmen der Klageweg bestritten werden. Bekanntlich kann der lang und anstrengend sein. In der Regel kostet er ebenfalls erst einmal Geld und es dauert, bis man die verauslagten Beträge wieder zurückbekommt. Im schlimmsten Fall ist das beauftragte Unternehmen inzwischen insolvent und vom Markt verschwunden. In diesem Fall bleibt man auf den Kosten der Rückforderung durch die KfW sitzen.
Von vornherein schließt die KfW ebenso Darlehen für Ferienhäuser und -wohnungen, Umschuldungen bestehender Kredite und Nachfinanzierungen bereits begonnener oder abgeschlossener Vorhaben aus.
KfW-Programme erleichtern auf unterschiedlichen Wegen die Darlehensbelastung und werden deshalb gern in Anspruch genommen. Ohne entsprechendes Detailwissen über die Fallstricke der staatlichen Zuwendungen können sich diese jedoch schnell ins Gegenteil verkehren. Gerade junge Menschen haben oft noch keine ausreichenden finanziellen Rücklagen bilden können. Lassen Sie sich unbedingt über alle fachlichen Fragen rund um KfW-Förderprogramme umfassend von erfahrenen Baufinanzierern beraten. Matthias Kühne

Zurück