Was kostet Pflege?

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Der Schritt, in einem bestimmten Alter in ein Pflegeheim zu ziehen, fällt selbstverständlich nicht leicht. Doch bevor der Zeitpunkt überhaupt gekommen ist, sollte sich jeder ausführlich über die vielfältigen Möglichkeiten informieren. Die Entscheidung für oder gegen eine bestimmte Einrichtung sollte nicht leichtfertig gefällt werden. Während die einen mehr auf die Ausstattung, andere wiederum auf die Verpflegung oder auch die Lage achten, gibt es einen Faktor, der für alle eine entscheidende Rolle spielt: die Kosten.

„Die Kosten der stationären Pflege sind grundsätzlich in mehrere Positionen unterteilt. Das sogenannte Heimentgelt setzt sich zusammen aus dem pflegebedingten Kostenanteil oder auch Pflegesatz, aus den Kosten für Unterkunft und Verpflegung, aus den Kosten für die Ausbildung und aus den Investitionskosten“, erklärt Tobias Platte, der als Controller bei der Wohnen und Pflegen Magdeburg gGmbH unter anderem für die Prüfung und Analyse der Unternehmenszahlen zuständig ist. Durch den sogenannten Pflegesatz, der nach Pflegegraden differenziert wird, werden die Pflege und anteilige Betriebskosten finanziert. Dazu gehören beispielsweise Personal-, aber auch 50 Prozent der Betriebskosten. Darin enthalten sind u. a. Ausgaben für die Verwaltung, externe Dienste wie Reinigung- und Küchenpersonal, Versicherung, Steuern und Abgaben sowie Wasser, Abwasser und Wärme. „Der größte Teil entfällt natürlich auf die Pflegepersonalkosten“, schildert Tobias Platte, „diese machen bei uns 75 Prozent des pflegebedingten Kostenanteils aus.“ Das Entgelt für Unterkunft und Verpflegung umfasst neben den restlichen 50 Prozent der Betriebskosten vollumfänglich die Kosten für Wartungen, Gemeinschaftsveranstaltungen und Lebensmittel/Getränke (Verzehrgeld). Wird der Bewohner beispielsweise per Sonde ernährt, werden geringere Kosten angesetzt. Die Ausbildungsumlage als weiterer Punkt, der bei der Berechnung des Heimentgelts eine Rolle spielt, ist ausschließlich für die Einrichtungen von Bedeutung, die selbst ausbilden. „Dadurch werden die Kosten finanziert, die bei der Vergütung von Auszubildenden entstehen“, erläutert Tobias Platte. „Für uns als Unternehmen, das beruflich den eigenen Nachwuchs heranziehen möchte, ist das natürlich ein bedeutender Punkt. Diesen August beginnen 30 Azubis ihre Ausbildung bei Wohnen und Pflegen und weitere sind herzlich willkommen.

 

Ein stationärer Pflegeplatz kostet im Bundesschnitt 1.830 Euro pro Monat. Sachsen-Anhalt liegt mit durchschnittlich 1.218 Euro deutlich darunter. In Nordrhein-Westfalen ist ein Platz im Durchschnitt am teuersten. Quelle: VDEK (Stand: Januar 2019)

Ebenfalls eine nicht unwesentliche Rolle spielen Investitionskosten. Sie entstehen dem Träger von Pflegeeinrichtungen unter anderem durch die Beschaffung der Immobilie, die Instandsetzung von Gebäuden und die Anschaffung von betrieblichen Gütern – wie Betten, Tische, Stühle, Fahrzeuge oder Küche samt Ausstattung. Tobias Platte rechnet am Beispiel des Hauses Lerchenwuhne vor, dass die Investitionskosten an der Gesamtsumme des Heimentgelts etwa 4 Prozent ausmachen. In einem ähnlichen Bereich bewegen sich die Kosten für die Ausbildung mit circa 5 Prozent. Kosten für Verpflegung und Unterkunft schlagen mit 20 Prozent zu Buche. Den größten Anteil am gesamten Heimentgelt haben die pflegebedingten Kosten mit 71 Prozent. „Das variiert natürlich von Einrichtung zu Einrichtung. Allein die Investitionskosten können schon einen großen Unterschied machen. Während in geförderten Bestandseinrichtungen – wie etwa im Haus Lerchenwuhne – die Investitionskosten verhältnismäßig gering ausfallen – 4 Euro pro Bewohner, pro Tag –, liegen sie bei Neubauten deutlich höher – im Haus Reform beispielsweise bei 19 Euro pro Bewohner, pro Tag.“

Die Gesamtkosten für die stationäre Einrichtung muss niemand komplett selbst tragen. Neben dem zu leistenden Eigenanteil bezuschusst die Pflegekasse den Heimplatz. Die Höhe der Leistungen aus der Pflegeversicherung richtet sich nach den Pflegegraden. Bei Grad 2 übernimmt die Versicherung 770 Euro, bei Grad 3 1.262 Euro, bei Grad 4 1.775 Euro und bei Grad 5 2.005 Euro. „Das Problem ist, dass sich seit Anfang 2017 die Zuschüsse der Kassen nicht verändert haben“, sagt Tobias Platte. Doch mit Inkrafttreten des Pflegestärkungsgesetzes II im Januar 2017 wurde eine Regel vereinbart, die eine bessere Bezahlung der Pflegekräfte bewirken soll. „Das ist auch wichtig“, entgegnet Tobias Platte. „Es führt jedoch dazu, dass sich die Kostensteigerungen – für die zum Großteil Lohnsteigerungen verantwortlich sind – deutlich bemerkbar machen. Da die Zuzahlung der Pflegekassen stagniert, werden die Mehrausgaben an die Heimbewohner weitergereicht.“  Eine jährliche Dynamisierung der Zuschüsse wäre für Tobias Platte der Ansatz für eine Lösung. „Dann müssten nicht ausschließlich die Bewohner die Kostensteigerung tragen und gleichzeitig könnte man weitere Anreize für Fachkräfte schaffen.“ Tina Heinz

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