Erhöhte Schimmelgefahr im Dezember

Von Ende Mai bis Anfang September, also in der heizungsfreien Zeit des Jahres, beträgt der Wasserdampfgehalt der Luft im Mittel 11 Gramm pro Kubikmeter. Das ergibt in der Wohnung bei 20 Grad Raumtemperatur eine relative Luftfeuchtigkeit von ca. 75 Prozent. Wände und Inventar gleichen in dieser Zeit ihren eigenen Feuchtegehalt an diese Luftfeuchtigkeit an, nehmen also ihrerseits Feuchtigkeit auf, die kapillar gebunden für längere Zeit gespeichert wird. Für das Schimmelwachstum hat das zunächst keine Bedeutung. Da Lufttemperatur und Wandtemperatur überall nahezu gleich sind, ist auch die Luftfeuchtigkeit in Wandnähe überall nahezu gleich. Die für das Schimmelwachstum erforderliche relative Feuchte von 85 Prozent wird nirgends überschritten.

Mit Beginn der Heizperiode steigt zwar die mittlere relative Feuchte der Außenluft auf bis zu 90 Prozent an, aber aufgrund der niedrigen Lufttemperatur verringert sich der Wasserdampfgehalt auf weniger als 5 Gramm pro Kubikmeter. Beim Lüften kann diese frische Luft bei ihrer Erwärmung im Raum viel Feuchtigkeit aufnehmen. Es bestehen günstige Voraussetzungen für die allmähliche Trocknung von Wänden und Inventar. Vorausgesetzt, es erfolgt eine ausreichende kontinuierliche Lüftung der Wohnung. Andererseits kommt es bei niedrigen Außentemperaturen zur Abkühlung der Außenwände, die sich innerhalb von 24 Stunden auch an den Innenseiten der Wände, insbesondere an den Schimmel gefährdeten Stellen bemerkbar macht. Bei geringer Wohnungslüftung erfolgt die Trocknung der Wände und Möbel nur langsam. Es kann mehrere Wochen dauern, bis die Wände so weit trocken geworden sind, dass die Luftfeuchtigkeit in der Wohnung dauerhaft unter 60 Prozent bleibt.

Das schnelle Absinken der Wandtemperatur und das verzögerte Trocknen der Wohnung führen dazu, dass an gefährdeten Stellen insbesondere bei Gebäuden mit geringem Wärmeschutz die Wachstumsbedingungen für die Schimmelsporen erfüllt werden. Der Wohnungsnutzer kann dafür sorgen, dass an derartigen Stellen die Erwärmung der Wand durch die Raumluft nicht durch Möbel, Kleinteile oder Vorhänge behindert wird. In Absprache mit dem Hauseigentümer kann geprüft werden, ob die bestehende natürliche Lüftung den Vorschriften entspricht ( Mindestlüftung zum Feuchteschutz nach DIN 1946-6 ). Eine Verbesserung ist durch Nachrüsten der Fenster mit Fensterfalzlüftern oder Spaltlüfteinrichtungen mit vertretbarem Aufwand machbar. In manchen Fällen kann auch eine partielle Außen- oder Innendämmung dauerhaft Abhilfe schaffen. Eckhard Jäger

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