Erwerbstätigkeit im 2. Quartal leicht gestiegen

Im 2. Vierteljahr 2018 hatten 1,011 Millionen Erwerbstätige einen Arbeitsplatz in Sachsen-Anhalt, das waren 1.900 Personen (+0,2 Prozent) mehr als im 2. Vierteljahr 2017. Wie das Statistische Landesamt nach vorläufigen Berechnungen des Arbeitskreises „Erwerbstätigenrechnung des Bundes und der Länder“ mitteilt, stieg die Erwerbstätigkeit in Sachsen-Anhalt damit erneut. Der Anstieg beruhte hauptsächlich auf der Zunahme der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung um 0,9 Prozent.

In Deutschland stieg die Erwerbstätigenzahl im 2. Vierteljahr 2018 gegenüber dem gleichen Vorjahresquartal um 599.000 Personen auf 44,8 Millionen Personen. Das entspricht einem Plus von 1,4 Prozent. Alle Bundesländer konnten einen Zuwachs verzeichnen, wobei dieser in den alten Bundesländern ohne Berlin (+1,4 Prozent) höher ausfiel als in den neuen Bundesländern ohne Berlin (+0,8 Prozent). Die höchste Zuwachsrate gab es in Berlin (+2,3 Prozent). Den niedrigsten Anstieg erreichte Sachsen-Anhalt (+0,2 Prozent). Die Zunahme der Erwerbstätigkeit in Sachsen-Anhalt gegenüber dem 2. Vierteljahr 2017 betraf besonders die Bereiche Verarbeitendes Gewerbe (+1,5 Prozent) sowie Handel, Verkehr, Lagerei, Gastgewerbe, Information und Kommunikation (+1,0 Prozent). Dagegen hatten vor allem die Bereiche Land- und Forstwirtschaft, Fischerei (-2,3 Prozent) sowie Finanz-, Versicherungs- und Unternehmensdienstleister, Grundstücks- und Wohnungswesen (-2,0 Prozent) einen Rückgang zu verzeichnen.

Im Vergleich zum Vorquartal nahm die Erwerbstätigkeit in Sachsen-Anhalt saisonbedingt zu. Gegenüber dem 1. Vierteljahr 2018 waren es 11.700 Personen (+1,2 Prozent) mehr. Damit fiel der im 2. Vierteljahr des Jahres übliche saisonbedingte Anstieg genauso hoch aus wie im 2. Vierteljahr des vergangenen Jahres. Zusätzlich zur Erstberechnung des 2. Vierteljahres 2018 wurden auch die bisher veröffentlichten Zahlen ab dem 1. Vierteljahr 2014 und die Jahresdurchschnittsergebnisse ab 2014 überarbeitet. Hierbei wurden alle zum jetzigen Berechnungszeitpunkt zusätzlich verfügbaren erwerbsstatistischen Quellen einbezogen.

Bei den vorgelegten Ergebnissen, die auf dem Rechenstand des Statistischen Bundesamtes vom August 2018 basieren, handelt es sich um Berechnungen des Arbeitskreises „Erwerbstätigenrechnung des Bundes und der Länder“ (AK ETR), dem alle Statistischen Ämter der Länder, das Statistische Bundesamt sowie der Deutsche Städtetag angehören.

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